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   OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - III-1 Ws 271/10   

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https://dejure.org/2010,19135
OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - III-1 Ws 271/10 (https://dejure.org/2010,19135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2010 - III-1 Ws 271/10 (https://dejure.org/2010,19135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - III-1 Ws 271/10 (https://dejure.org/2010,19135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers gegenüber der Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. e; JVEG § 1
    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 719
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung räumt Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).

    Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
    Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

    Dabei ist zu bedenken, dass das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 464b StPO) insoweit auch bereits isoliert während des noch laufenden Verfahrens durchgeführt werden kann, da nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche in jedem Fall zu ersetzen sind (vgl. Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung räumt Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    Der Dolmetscher/Übersetzer erwirbt in diesen Fällen keinen unmittelbaren Anspruch gegen die Staatskasse, sondern allein gegen seinen Auftraggeber, welcher sich sodann wiederum gegenüber der Staatskasse schadlos zu halten hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; OLG Oldenburg 24.06.2011 - 1 Ws 241/11, NStZ 2011, 719; LG Dortmund 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, BeckRS 2017, 148602; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 8. Aufl. 2021, § 46 Rn. 134).

    bb) Die Dolmetscherin/Übersetzerin hat sich sodann an ihren Auftraggeber Rechtsanwalt A zu halten, welcher die Kosten zu verauslagen hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719).

    Dass die Dolmetscherin/Übersetzerin vom Verteidiger ermächtigt worden wäre, den ihm zustehenden Auslagenerstattungsanspruch selbst gegen die Staatskasse geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26), ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vom 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - juris - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 - ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/13

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für vorbereitende

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vorn 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - [...] - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vorn 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178 ), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17

    Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts von Dolmetscherkosten für ein

    Der Regelungsgehalt der Vorschrift ermächtigt sowohl den Beschuldigten als auch seinen Verteidiger, die Erstattung der entstandenen Aufwendungen für den Dolmetscher aus der Staatskasse zu verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010, Az. 1 Ws 271/10 = NStZ 2011, 719).
  • LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12

    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der

    Ob eine Rechtsverfolgung mutwillig ist oder ob sie einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigeren Rechtsverfolgung darstellt, ist im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom Prozessgericht zu entscheiden und nicht im Verfahren auf Festsetzung der dem Anwalt aus der Landeskasse zustehenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG, so BAG RVGreport 2012, 36 = NJW 2011, 3260 unter Rdn. 19 sowie BAG RVGreport 2011, 358 = JurBüro 2011, 374.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 KLs 43/10

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergütung für einen Dolmetscher i.H.v. 0,00

    Vielmehr wird Art. 6 Abs. 3 lit e EMRK dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass der Pflichtverteidiger, sofern er für vorbereitende Gespräche mit dem Angeklagten die Hinzuziehung eines Dolmetschers für erforderlich hält, die hierdurch entstandenen Aufwendungen aus der Staatskasse erstattet verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.12.2010, Az: III-1 Ws 271/10; OLG Düsseldorf, StV 2000, 194 ff.).
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